Die Bundesländer können in ihrem Baurecht bzw. in den entsprechenden Sonderbauverordnungen die Integration eines Brandschutzbeauftragten beantragen. Ist eine Verkaufsstätte größer als 2.000 Quadratmeter oder handelt es sich um Krankenhäuser oder Industriebauten, so kann eine Beantragung stattfinden. Ein Sonderbau kann auch einen Brandschutzbeauftragten stellen müssen, falls eine behördliche Forderung besteht.
Beauftragte können intern sowohl als auch von externen Dienstleistern gestellt werden. Wir haben für Sie passende Lösungen! Unsere Brandschutzbeauftragten sind auf dem aktuellen Stand und über Entwicklungen und Vorschriften bestens informiert. Im Bereich der Risikobewertung durch Sachversicherer verfügen wir über enorme Erfahrung.
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